Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
- A die Bundesregierung zu kontrollieren.
- B den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin zu wählen.
- C Gesetze zu entwerfen.
- D das Bundeskabinett zu bilden. ✓ Richtig
✅ Richtige Antwort: D — das Bundeskabinett zu bilden.
Die Frage bezieht sich auf die Aufgaben und Zuständigkeiten des Deutschen Bundestages im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament und spielt eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung sowie bei der Kontrolle der Bundesregierung. Um die Frage zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, welche Funktionen dem Bundestag laut Grundgesetz zugewiesen sind und welche Aufgaben anderen staatlichen Organen zukommen.